Schönheitschirurgie: Darum ist eine OP in der Schwangerschaft tabu

Eine Schwangerschaft stellt einen aufregenden neuen Lebensabschnitt dar. Der Körper verändert sich, der Bauch wächst und die ein oder andere Problemzone kommt ans Licht. Da verwundert es nicht, dass sich viele Frauen schon während ihrer Schwangerschaft eine Schönheitsoperation wünschen. Eine OP in der Schwangerschaft ist jedoch nie eine gute Idee. Schon seit jeher raten Fachärzte von allen medizinisch nicht notwendigen Eingriffen während der Schwangerschaft ab. Auch eine OP in der Schwangerschaft gehört zu den unverantwortlichen Risiken.

Zwar sind die Eingriffe der Schönheitschirurgen während der Schwangerschaft nicht verboten, es wird sich jedoch kaum ein seriös arbeitender Schönheitschirurg finden, der dieses nicht kalkulierbare Risiko für Mutter und werdendes Kind in Kauf nimmt. Schwangere Mütter, die sich mit dem Gedanken tragen, eine OP in der Schwangerschaft vornehmen zu lassen, müssen sich darüber klar sein, dass die OP in der Schwangerschaft auch große negative Auswirkungen auf ihr ungeborenes Kind haben kann. Selbst Schönheitsbehandlungen, die als harmlos gelten, wie zum Beispiel eine Unterspritzung von Falten mit Botox (c) oder Hyaluronsäure, sollten während der Schwangerschaft unterbleiben.

Spricht man von Schönheitsoperationen, denken die meisten Menschen zuerst an Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen und Lidstraffungen. Eingriffe, die entweder unter Vollnarkose oder örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Natürlich gibt es auch Eingriffe, die ohne Narkosemittel durchgeführt werden können. Dazu gehört zum Beispiel die Botoxbehandlung. Auch solche Eingriffe können eine Gefahr für das ungeborene Baby darstellen, werden doch hier Mittel gespritzt, die ebenfalls zum Baby vordringen können. Mutter und Kind sind durch die Nabelschnur untrennbar miteinander verbunden.

Konsumiert die Mutter für das Baby ungesunde Dinge, raucht oder trinkt sie Alkohol, schadet sie dem Ungeborenen teils enorm. Eine OP in der Schwangerschaft bzw. andere Eingriffe im Sinne der Schönheit gehören ebenfalls zu den Dingen, die Mutter und Kind gleichermaßen schaden können. Welche Form der Schönheitsoperationen bzw. -eingriffe Sie auch planen, nehmen Sie diese immer erst dann vor, wenn Ihr Kind auf der Welt ist. Es spricht nichts dagegen, sich zuvor schon beraten zu lassen.

Eine OP in der Schwangerschaft ist ein unnötiges Risiko für Mutter und Kind

Grundsätzlich gilt: Eine OP in der Schwangerschaft ist nur bei entsprechender, notwendiger Indikation vernünftig. Häufig betrifft dies Eingriffe direkt am Baby, wenn zuvor festgestellt wurde, dass die Gesundheit des Ungeborenen durch diese OP geschützt bzw. wiederhergestellt wird. Auch in Notfällen, wie nach einem Unfall, können die Ärzte auf eine bestehende Schwangerschaft keine Rücksicht nehmen und müssen operieren, wenn das Untersuchungsergebnis dies als notwendig erachtet.

Besteht keine Indikation für eine OP in der Schwangerschaft, sollte auch keine OP durchgeführt werden. Die Körper schwangerer Frauen verändern sich nicht nur rein äußerlich. Auch innere Veränderungen können den Verlauf einer eventuellen Narkose negativ beeinflussen. Hinzu kommen die Risiken für das ungeborene Kind, die ebenfalls nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Es ist wichtig, dass die behandelnden Ärzte und die beteiligten Anästhesisten von der Schwangerschaft unterrichtet werden, wenn Sie eine OP in der Schwangerschaft planen. Ist die OP in der Schwangerschaft vermeidbar, wird Ihnen der Arzt davon abraten. Das gilt auch dann, wenn Sie lediglich eine örtliche Betäubung benötigen.

Die Risiken sind im Verlauf einer Schwangerschaft ganz unterschiedlich. So stellt eine OP in der Schwangerschaft in den ersten zwei, drei Schwangerschaftswochen keine große Gefahr dar, weil in dieser Zeit dem Embryo kein Schaden durch äußere Einflüsse zugefügt werden kann. Das ist von der Natur auch sinnvoll eingerichtet, da die wenigsten Frauen schon so früh über eine bestehende Schwangerschaft informiert sind und sich häufig Sorgen über gefeierte Partys mit Alkohol- und Zigarettengenuss machen. Das ist aus oben genannten Gründen unnötig.

Ab dann bis hin zur 16. Schwangerschaftswoche sollten schwangere Frauen Narkosen jedoch vermeiden. Lediglich die örtliche Betäubung, wie sie häufig beim Zahnarzt vorkommt, ist ohne größere Probleme möglich. Nach der 16. Schwangerschaftswoche sollte eine OP in der Schwangerschaft ebenfalls nur bei Notwendigkeit durchgeführt werden. Die Anlagen des Embryos sind hier aber bereits vollständig ausgebildet und das Ungeborene muss nur noch wachsen. Das senkt das Risiko für Fehlbildungen.

Die Risiken einer OP in der Schwangerschaft für Mutter und Kind

Selbstverständlich gibt es auch in der Geburtshilfe Anlässe für eine Narkose. Gerade hier ist eine OP in der Schwangerschaft nicht selten. Ob Kaiserschnitt oder Spinal- und Periduralanästhesie (PDA) – hier werden Narkosemittel eingesetzt. Ganz risikolos ist das auch am Ende der Schwangerschaft nicht. Aus diesem Grund müssen Risiko und Nutzen auch sorgfältig gegeneinander abgewogen werden, bevor die Entscheidung für eine OP in der Schwangerschaft fällt. So kommt es gerade bei der Spinal- und Periduralanästhesie (PDA) oft zu einem plötzlichen Blutdruckabfall.

Deshalb erhalten die Patienten während einer OP in der Schwangerschaft eine Infusion, die diese Komplikation vermeiden soll. Weitere Risiken bestehen bei einer Rückenmarksnarkose darin, dass die Wassereinlagerungen im Gewebe der schwangeren Frauen es erschweren die Injektionsnadel problemlos in den Wirbelkanal einzubringen. Dies kann zu einer verminderten Narkosewirkung führen.

Auch für das Kind gibt es Risiken durch eine OP in der Schwangerschaft. Die der Mutter verabreichten Betäubungsmittel gelangen über die Plazenta und die Nabelschnur in den Blutkreislauf des Ungeborenen. Das kann zu Atembeschwerden führen, sobald das Kind auf der Welt ist. Auch das Risiko einer Früh- oder Fehlgeburt ist erhöht, wenn eine OP in der Schwangerschaft stattfindet. Und natürlich birgt ein eventueller Blutdruckabfall der Mutter auch beim Kind für entsprechende Risiken der Durchblutungsstörung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine OP in der Schwangerschaft immer nur dann durchgeführt werden sollte, wenn sie unaufschiebbar ist. In allen anderen Fällen – so wie bei Schönheitsoperationen – sollten Sie warten, bis Ihr Kind auf der Welt ist und bis Ihr Körper die typischen Wassereinlagerungen wieder abgebaut hat. Erst dann lässt sich der bleibende Zustand Ihres Körpers beurteilen. Das ist in der Regel 9 Monaten nach der Entbindung erreicht. Ebenso sollte natürlich auch eine Stillzeit abgewartet werden. Sie können sich gerne schon vorab auf dieser Webseite über Ihre Möglichkeiten einer Schönheitsoperation nach der Entbindung erkundigen. Eine Beratung mit Untersuchung ist, wie oben beschrieben, erst neun Monate nach Entbindung sinnvoll. Bei Themen der Brustkorrektur wie Bruststraffung oder Brustvergrößerung sollte die Stillzeit mindestens sechs Monate zurückliegen. Dann können auch Sie sich Ihre Schönheitswünsche erfüllen.

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